Fokus Arbeitssicherheit Video: Besucher Fremdfinder & 1
Notfall- und Servicenummern Notruf Alarmierung intern: Notruf Alarmierung extern: Ersthelfer Tel: 444 Ambulanz: Tel: 144 Empfang, Zentrale: Tel: 600 Feuerwehr: Tel: 118 SiBe: Tel: 637 Polizei: Tel: 117 Facility: Tel: 810 Vergiftung: Tel: 145 Dargebotene Hand: Tel: 143 2
1. Einleitung S.04 2. Neu am Arbeitsplatz S.04 3. Pflichten bezüglich Arbeitsssicherheit S.05 4. STOPP - Grundlagen S.07 5. Wichtige Gebote, Verbote und Warnhinweise S.08 6. Arbeitssicherheit S.09 7. Verwendung von Hilfsmittel S.13 8. Verhalten bei Notsituationen und Unfällen S.14 10. Gesundheitsschutz S.17 11. Umwelt S.18 12. Unser Weg in die Klimaneutralität S.19 3
Grundsatz EHS steht für Environment, Health and Safety – zu Deutsch Umweltmanagement, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Bei Schott gilt der folgende Grundsatz: «Alle Mitarbeitenden bei Schott sollen erwarten können, nach der Arbeit so gesund nach Hause zu kommen, wie sie es zu Beginn der Arbeit waren.» Um dies sicherzustellen, werden alle Mitarbeitenden am 1. Arbeitstag im Bereich EHS geschult. Die Regeln gelten für alle Personen, welche sich in der Firma aufhalten. Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Vorschriften Mündliche/r Verweis oder Ermahnung Schriftlicher Verweis oder Ermahnung Schriftliche Verwarnung Kündigung des Arbeitsverhältnisses 2. NEU AM ARBEITSPLATZ Neue Mitarbeitende haben im Schnitt 50% mehr Unfälle als erfahrene Mitarbeitende. Durch eine sorgfältig geplant sowie schrittweise Einführung kann diese Zahl deutlich reduziert werden. Ursachen für das erhöhte Unfallsrisiko: Fehlendes Wissen & fehlende Übung Unkenntnis über die Gefahren Fehlende oder mangelhafte Instruktion Ermüdung & Unkonzentriertheit infolge Überforderung «Das Berühren von Produkten, Produktions- und Transportanlagen ist nur mit einer entsprechenden Ausbildung erlaubt!» 4
Pflichten bezüglich Arbeitsssicherheit Pflichten des Arbeitgebers Die untenstehende Übersicht zeigt im Grundsatz die Pflichten des Arbeitgebers gemäss Unfallversicherungsgesetzt (UVG) und der dazugehörigen Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Pflichten des Arbeitgebers ORGANISATION Vorschriften und anerkennte Regeln beachten Sicherheit und Gesundheitsschutz durchsetzen Zuständigkeiten regeln Gefahren ermitteln Spezialisten beiziehen Arbeiten mit besonderen Gefahren regeln Wenn nötig Arbeiten einstellen ARBEITSGESTALTUNG Sichere Arbeitsmittel Persönliche Schutzausrüstung Gesundheitsverträgliche Arbeitsumgebung Sichere Gebäude Ergonomie Besondere Gesundheitsschutzbestimmungen KOMMUNIKATION UND SCHULUNG Informieren und Anleiten der Arbeitnehmenden (auch der Temporärbeschäftigten) Klare Weisungen und Kompetenzen erteilen Aus- und WeiterbildungArbeitsumgebung Mitwirkung gewährleisten Notfallkonzept erstellen 5
Die Arbeitnehmenden haben im Wesentlichen folgende Pflichten: Die Weisungen des Arbeitgebers befolgen. Die allgemein anerkannten sowie die betrieblichen Sicherheitsregeln berücksichtigen. Die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen. Die persönliche Schutzausrüstung benutzen. Mängel der Arbeit-gebenden Partei melden. Den Arbeitnehmenden ist es verboten: Die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen zu beeinträchtigen. Sich in einen Zustand zu versetzten, in dem man sich selbst oder andere gefährdet (z.B. Übernächtigung, Alkohol, Drogen, …). 6
STOPP – Grundlagen Stopp die Manipulation Manipulierte oder fehlende Schutzeinrichtungen sind häufig die Ursache von schweren Unfällen. Das Manipulieren und das Arbeiten an Maschinen mit manipulierten Schutzeinrichtungen (z.B. Überbrückungen) sind gesetzlich verboten. Jegliche Verstösse werden rechtlich verfolgt. Stopp Sagen Alle Mitarbeitenden und vorgesetzten Personen haben das Recht und die Pflicht bei Gefahr STOPP zu sagen und die Arbeit einzustellen. Wenn die Gefahr behoben ist, kann die Arbeit wieder aufgenommen Strafgesetzbuch Art. 230 Abs. 1: Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen Wer vorsätzlich in Fabriken oder in anderen Betrieben oder an Maschinen eine zur Verhütung von Unfällen dienende Vorrichtung beschädigt, zerstört, beseitigt oder sonst unbrauchbar macht, oder ausser Tätigkeit setzt, wer vorsätzlich eine solche Vorrichtung vorschriftswidrig nicht anbringt, und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden. werden. «Empfindest du eine Situation als gefährlich, dann melde diese sofort deiner vorgesetzten Person oder der sicherheitsbeauftragten Person!» Bestellnummer: 77190.d 7
Wichtige Gebote, Verbote und Warnhinweise Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist in allen Logistik- und Produktionshallen sowie in den Werkstätten obligatorisch. Das Tragen von geeigneter Arbeitskleidung / eines Mantels ist in allen Logistik- und Produktionshallen obligatorisch. Das Tragen einer Schutzbrille kann erforderlich sein. Hinweise dazu befinden sich an den Eingängen zu den Logistik- und Produktionshallen sowie den Werkstätten. Das Tragen eines Gehörschutzes kann erforderlich sein. Hinweise dazu befinden sich an den Eingängen zu den Logistik- und Produktionshallen sowie den Werkstätten. Das Tragen von Sicherheitshandschuhen kann erforderlich sein. Hinweise dazu befinden sich an den Eingängen zu den Logistikund Produktionshallen sowie den Werkstätten. Auf heisse Oberflächen ist zu achten. Auf Flurförderfahrzeuge ist zu achten. Diese dürfen nur mit Bewilligung und einem Auftrag, welcher den Einsatz eines Förderfahrzeuges rechtfertigt, gefahren werden. Auf dem ganzen Betriebsgelände gilt eine maximale Geschwindigkeit von 20km/h. Das Fotografieren und Filmen ist auf dem ganzen Betriebsgelände nicht gestattet. Ausnahmen müssen mit der Standortleitung vereinbart werden. Das Rauchen ist auf dem Betriebsgelände nur in den speziell gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt. Essen und Trinken ist nur in Pausenräumen / Cafeteria gestattet. Produkte und Anlagen dürfen nicht berührt werden. 8
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, erhalten Personen mit speziellen Funktionen eine Fachausbildung durch die vorgesetzte Person. Arbeitssicherheit in der Produktion Führe Handgriffe nur aus, wenn du eine Ausbildung hast. Beschaffe dir bei deiner vorgesetzten Person Informationen bezüglich Gefahrenstellen und Sicherheitseinrichtungen. Wenn du eine Arbeit zum ersten Mal durchführst, frage bei Unsicherheit zuerst einen erfahrenen Mitarbeitenden oder deine vorgesetzte Person. Je nach Funktion (Maschinist*in, Gruppenleiter*in, Einrichter*in, Techniker*in) müssen diverse Tätigkeiten bei einer laufenden Maschine durchgeführt werden. Für diese Tätigkeiten erhältst du zusätzliche Ausbildungen. Auf dem Boden dürfen keine unbeaufsichtigten Brandlasten (z.B. Lappen, Karton oder sonstige brennbaren Materialien) herumliegen. Heissarbeiten wie Schweissen, Trennen oder Wärmen benötigen eine entsprechende Bewilligung. Ein Erlaubnisschein erhältst du bei den zuständigen Stellen für Brandschutz (Tel. intern. 810 / 813). Arbeitssicherheit bei Störungen «Stoppen, Denken, Handeln! Wenn nötig Maschine abschalten und immer mit dem Hilfs mittel die Störung beheben.» Arbeitssicherheit bei Reparaturen Führe Reparaturen nur aus, wenn du dies in der Ausbildung gelernt hast. Übrige Reparaturen müssen von einer ausgebildeten Person ausgeführt werden. Bei Reparaturen ist darauf zu achten, dass Improvisationen mit z.B. Kabelbindern, nicht passenden Schrauben, Klebeband oder Leim verboten sind. Des Weiteren sollte bei Reparaturen an Maschinen mit einem Lockout-Tackout System (siehe Abbildung rechts) gearbeitet werden. 9
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